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Stiftung zur Förderung der Kultur
und der Erwachsenenbildung
in Ostholstein

KULTURSTIFTUNG OSTHOLSTEIN


Zur Sicherung der Kultur- und Bildungsaufgaben des Kreises Ostholstein wurde am 1975 die Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein (Kulturstiftung Ostholstein) gegründet. Grundlage dieser Stiftung und ihrer Arbeit bildet die Satzung der Stiftung vom 28. Juni 2016.


Stiftungszweck

Zweck der gemeinnützigen, kommunalen Stiftung bürgerlichen Rechts ist die Förderung

  • der Erwachsenenbildung,
  • von Kunst und Kultur sowie
  • der Heimatpflege und der Heimatkunde. 

Trägerschaft von drei Einrichtungen

Die Kulturstiftung ist Trägerin von drei Einrichtungen. Hierzu gehören

Damit hat sie die organisatorische wie finanzielle Verantwortung für die auch überregional bedeutenden Kultur- und Bildungseinrichtungen.


Erwachsenenbildung

Die Kulturstiftung fördert und unterstützt vertraglich vereinbart die Erwachsenenbildung in Ostholstein, hierzu gehören insbesondere

Kulturförderung

Was die Kulturförderung der Kulturstiftung Ostholstein ausmacht, ist ein vielfältiges und lebendiges Kulturangebot. Dabei weist die Kulturstiftung der Kultur und Heimatpflege eine große Bedeutung für die Entwicklung der „kulturellen Daseinsvorsorge“ im Kreis zu, denn: Das kulturelle Leben findet vor Ort statt!

Die Gestaltung des Kulturangebots findet in enger Zusammenarbeit mit den Kulturakteuren und wichtigen Kulturorten in Ostholstein statt. Besonderes Augenmerk gilt den ehrenamtlichen Kulturakteuren, die durch ihr zeitliches und häufig auch finanzielles privates Engagement eine wichtige Rolle in der Gestaltung von Angeboten zu kulturellen und geschichtlichen Besonderheiten im Kreis Ostholstein übernehmen. Damit diese kulturelle Vielfalt bestehen bleibt und zur Stärkung der Kulturakteure in Ostholstein bietet die Kulturstiftung die Kulturprojektförderung.

Mit der Auslobung des Kulturpreises hat die Kulturstiftung im Jahr 1991 einen Anlass geschaffen, die Arbeit der Kunst- und Kulturschaffenden im Kreisgebiet zu würdigen und anzuerkennen. Seitdem haben viele ehrenamtlich engagierte Kulturpersönlichkeiten im Kreis, die das kulturelle Leben in Ostholstein durch ihr kulturelles Wirken außergewöhnlich bereichern, diese Auszeichnung erhalten. Alle zwei Jahre werden Personen oder Gruppen in den Bereichen Literatur, Musik, bildende Kunst, Theater, Heimatforschung und der Museen ausgezeichnet.

Darüber hinaus ist im Kreis Ostholstein die plattdeutsche Sprache ein wesentlicher Teil der sprachlichen Kultur. Für den Erhalt der plattdeutschen Sprache ist durch den Kreistag im Jahr 2015 ein Plattdeutschbeauftragter bestellt worden, der durch seine Aktivitäten in vielfältigen Bereichen für den Fortbestand und die Stärkung der plattdeutschen Sprache sorgt.

Kulturpreis Ostholstein

Mit der Verleihung des Kulturpreises Ostholstein seit nunmehr über 20 Jahren möchte der Kreis Ostholstein und damit auch die Kulturstiftung die Arbeit der Kulturschaffenden in den unterschiedlichsten Bereichen im Kreisgebiet insgesamt würdigen und öffentlich anerkennen. Mit der alle zwei Jahre anstehenden Verleihung des Kulturpreises wird zudem der besonderen Bedeutung von Kulturschaffenden in Ostholstein Rechnung getragen.

Rechtsform / Organe

Die Kulturstiftung Ostholstein ist eine gemeinnützige, kommunale Stiftung bürgerlichen Rechts und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Organe dieser Stiftung sind der Präses (Landrat des Kreises Ostholstein) als ausführendes Organ und das Kuratorium als Beratungs-, Beschluss- und Aufsichtsorgan.

Der Präses leitet gemeinsam mit der Geschäftsführung die Stiftung nach den Zielen und Grundsätzen, die vom Kreistag des Kreises Ostholstein und vom Kuratorium der Stiftung aufgestellt sind. Geschäftsführung und die dazugehörige Stiftungsverwaltung befinden sich räumlich am Schloßplatz 2a in Eutin.

Das Kuratorium berät und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Stiftung. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Kreistag des Kreises Ostholstein gewählt und berufen. Das Kuratorium beschließt auch über den Haushaltsplan und die Stellenübersicht, stellt den Jahresabschluss fest und entscheidet unter anderem über Förderungsgrundsätze und Entgelte.