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Kulturpreis Ostholstein

ANERKENNUNG FÜR DIE KULTURSCHAFFENDEN


Der Kreis Ostholstein lobt seit 1991 über seine Kulturstiftung alle zwei Jahre seinen Kulturpreis aus. Der mit 2.500 Euro dotierte Preis soll die Arbeit der Kunst- und Kulturschaffenden im Kreisgebiet würdigen und anerkennen. Der Kulturpreis wurde bereits sechzehn Mal verliehen, die nächste Kulturpreisverleihung findet im Jahr 2024 statt. 

Vorschläge für die Verleihung des Kulturpreises sind aus allen Kulturbereichen möglich. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen wie beispielsweise bildende Künstler, Schriftsteller, Heimatforscher, Komponisten oder Personen, die sich für die Pflege des Theaters, des Gesanges und der Musik einsetzen; genauso aber auch Gruppen wie Chöre, Tanzgruppen und Museumsvereine. Neben langjährig in der Kultur tätigen Personen können darunter auch junge, aufstrebende Künstler sein. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger mit Wohnsitz im Kreis Ostholstein

Die Vorschläge können jederzeit schriftlich bei der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein, Petra Macht, Schloßplatz 2a, 23701 Eutin, eingereicht werden. Neben dem Namen, der Adresse, dem Kulturbereich und einer Übersicht über die bisherige Tätigkeit sollte der Vorschlag auch eine Begründung enthalten.

Die Entscheidung über die jeweilige Preisvergabe trifft das Kuratorium der Kulturstiftung auf Basis der Kulturpreis-Richtlinien. Die Ehrung der Preisträger/innen erfolgt am Ende des jeweiligen Jahres, in dem der Kulturpreis ausgelobt wurde.