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Datum: 18.05.2021

Neue Regelungen für den Besuch der Kultur- und Bildungsreinrichtungen

Eutin.  Für den Besuch der Einrichtungen der Kulturstiftungen gelten seit dem 17. Mai 2021 neue Regelungen auf Grundlage der aktuellen Corona-Landesverordnung. Grundsätzlich muss jeder Besucher nun einen Negativtest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, alternativ werden Impf- oder Genesungsnachweise anerkannt. Unter 6-Jährige sind hiervon ausgenommen und können die Einrichtungen ohne Nachweis betreten.

Die detaillierten Regelungen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen zu finden. 

Quelle: Kulturstiftungen Ostholstein