Bibliotheken wieder ohne Nachweispflicht zugänglich
Eutin. Die Kreisbibliothek und die Eutiner Landesbibliothek sind seit dem 22. Mai wieder ohne Corona-Test-, Impf- oder Genesenennachweis zugänglich. Der kurzfristigen, erneuten Änderung der Corona-Landesverordnung waren erhebliche Einwände der kommunalen Spitzenverbände und des Büchereivereines Schleswig-Holstein voraus gegangen. Für die Museen gelten die neuen Regelungen nicht, hier ist ein Besuch weiterhin nur mit den entsprechenden Nachweisen möglich.
Weitere Informationen auf den Internetseiten der beiden Bibliotheken:
Quelle: Kulturstiftungen Ostholstein