Inhalt

Stiftung zur Förderung der Kultur
und der Erwachsenenbildung
in Ostholstein

KULTURSTIFTUNG OSTHOLSTEIN


Zur Sicherung der Kultur- und Bildungsaufgaben des Kreises Ostholstein wurde am 1975 die Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein (Kulturstiftung Ostholstein) gegründet. Grundlage dieser Stiftung und ihrer Arbeit bildet die Satzung der Stiftung vom 28. Juni 2016.


Stiftungszweck

Zweck der gemeinnützigen, kommunalen Stiftung bürgerlichen Rechts ist die Förderung

  • der Erwachsenenbildung,
  • von Kunst und Kultur sowie
  • der Heimatpflege und der Heimatkunde. 

Trägerschaft von drei Einrichtungen

Die Kulturstiftung ist Trägerin von drei Einrichtungen. Hierzu gehören

Damit hat sie die organisatorische wie finanzielle Verantwortung für die auch überregional bedeutenden Kultur- und Bildungseinrichtungen.


Erwachsenenbildung

Die Kulturstiftung fördert und unterstützt vertraglich vereinbart die Erwachsenenbildung in Ostholstein, hierzu gehören insbesondere

Kulturförderung

Die Förderung der Kultur ist für die Kulturstiftung und den Kreis Ostholstein von großer Bedeutung. Neben der Auslobung eines Kulturpreises werden jedes Jahr zahlreiche projektbezogene Vorhaben der Kultur als auch der Heimatpflege finanziell unterstützt. Ein durch den Kreistag bestellter Plattdeutschbeauftragter kümmert sich zudem um den Erhalt der plattdeutschen Sprache und wird in seiner Tätigkeit ebenfalls von der Kulturstiftung unterstützt.

Kulturpreis Ostholstein

Mit der Verleihung des Kulturpreises Ostholstein seit nunmehr über 20 Jahren möchte der Kreis Ostholstein und damit auch die Kulturstiftung die Arbeit der Kulturschaffenden in den unterschiedlichsten Bereichen im Kreisgebiet insgesamt würdigen und öffentlich anerkennen. Mit der alle zwei Jahre anstehenden Verleihung des Kulturpreises wird zudem der besonderen Bedeutung von Kulturschaffenden in Ostholstein Rechnung getragen.

Rechtsform / Organe

Die Kulturstiftung Ostholstein ist eine gemeinnützige, kommunale Stiftung bürgerlichen Rechts und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Organe dieser Stiftung sind der Präses (Landrat des Kreises Ostholstein) als ausführendes Organ und das Kuratorium als Beratungs-, Beschluss- und Aufsichtsorgan.

Der Präses leitet gemeinsam mit der Geschäftsführung die Stiftung nach den Zielen und Grundsätzen, die vom Kreistag des Kreises Ostholstein und vom Kuratorium der Stiftung aufgestellt sind. Geschäftsführung und die dazugehörige Stiftungsverwaltung befinden sich räumlich am Schloßplatz 2a in Eutin.

Das Kuratorium berät und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Stiftung. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Kreistag des Kreises Ostholstein gewählt und berufen. Das Kuratorium beschließt auch über den Haushaltsplan und die Stellenübersicht, stellt den Jahresabschluss fest und entscheidet unter anderem über Förderungsgrundsätze und Entgelte.