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Kulturförderung beantragen

Der Kreis Ostholstein und die Kulturstiftung weisen der Kultur, Kunst und Heimatpflege eine große Bedeutung für die Entwicklung des Gemeinwesens und der "kulturellen Daseinsvorsorge" im Kreis zu. Die Kultur- und Bildungsorte in Ostholstein sind wichtige Identitätsstifter, die den unterschiedlichen Bedarfen gerecht werden und zur kulturellen Entwicklung im Kreis beitragen.

Besonderes Augenmerk gilt der Stärkung der ehrenamtlichen Kulturakteure, die eine wichtige Rolle in der Gestaltung von Angeboten zu den kulturellen und geschichtlichen Besonderheiten im Kreis einnehmen. Kultur, Kunst und Heimatpflege bieten ein großes Potenzial zur Förderung der kreativen, persönlichen und sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Um die Qualität und Vielseitigkeit der Kulturangebote im Kreis zu sichern und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, fördert dementsprechend die Kulturstiftung aktiv Vorhaben und Institutionen.

Anträge können zu jeder Zeit formlos mit den folgenden Unterlagen gestellt werden:

  • Selbstdarstellung des verantwortlichen Projektträgers
  • Kurzbeschreibung des Kulturprojektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan (inklusive Eigen- und Drittmittel, insbesondere Gemeinde-/Stadtanteil)

Eine Entscheidung über eine Förderung findet auf Grundlage der Grundsätze der Kulturförderung und im Rahmen zur Verfügung stehender Fördermittel statt. 

Ab dem 1. Januar 2026 treten die Richtlinien für die Kulturförderung der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein in Kraft.

Vor der Antragstellung bietet die Kulturstiftung eine Förderberatung an.