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Kreisarchiv Ostholstein im Aufbau

Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat am 8. Oktober 2024 die Errichtung eines Kreisarchives beschlossen, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Archivierung nachzukommen.

Um ein Kreisarchiv später mit öffentlich zur Verfügung stehenden Archivalien betreiben zu können, werden zunächst die erforderlichen Aufbauarbeiten konzeptionell strukturiert. Parallel wird die Kreisverwaltung bereits jetzt bei der Erstellung einer einheitlichen Aktenverwaltung und einer gesetzeskonformen Abgabe von Unterlagen unterstützt, damit das in der Kreisverwaltung entstandene Schriftgut anschließend systematisch gesichtet und auf Archivwürdigkeit bewertet werden kann. Darüber hinaus wird in diesem Zusammengang auch an einer geeigneten räumlichen Lösung für das Kreisarchiv gearbeitet.

Bis zu einer öffentlichen Nutzung des Kreisarchives Ostholstein sind keine Anfragen an das Kreisarchiv möglich. Da in der Vergangenheit bereits Archivalien insbesondere der Vorgängerkreise Eutin und Oldenburg an das Landesarchiv Schleswig-Holstein abgegeben wurden, können mögliche Anfragen an dieses gerichtet werden (Landesarchiv S-H). Über das Archivinformationssystem Arcinsys Schleswig-Holstein ist es außerdem möglich, online zu recherchieren. Möglicherweise können auch die kommunalen Archive im Kreis Ostholstein in Einzelfällen Auskunft geben.

Das Kreisarchiv wird an dieser Stelle in unregelmäßigen Abständen über den Fortschritt des Aufbaus informieren.


Archivaufgaben allgemein

Aufgaben und Benutzung der öffentlichen Archive in Schleswig-Holstein sind im Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein – Landesarchivgesetz (LArchG) geregelt. Oberstes Ziel eines Archives ist immer, wichtige Informationen dauerhaft zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen.

Öffentliche Archive bewahren Akten, Urkunden, Karten, Bild- und Tonmaterial sowie andere historische Dokumente für die kommenden Generationen. Sie dienen der Bildung, Forschung und der Rechtssicherung. Archive bewerten das in den Verwaltungen entstandene Schriftgut, sichern die daraus ermittelten archivwürdigen Unterlagen dauerhaft gegen Beschädigung und Verfall, erschließen diese und machen sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der öffentlichen Nutzung zugänglich. Dadurch entlasten Archive die Verwaltung von nicht mehr benötigten Unterlagen und gewährleisten die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Archive sind nicht zuletzt das historische und kulturelle Gedächtnis ihres Trägers.