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Stiftungsrat

BERATUNGS- UND BESCHLUSSGREMIUM

Der Stiftungsrat mit seinen 5 Mitgliedern begleitet beratend die Stiftungsgeschäfte und ist Entscheidungsgremium unter anderem für den Haushalts- und Stellenplan, die Feststellung des Jahresabschlusses und für den Erlass von Förderrichtlinien oder Entgelten.

Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Kreistag des Kreises Ostholstein gewählt und berufen. Der Stiftungsrat tagt ein Mal im Jahr in nichtöffentlicher Sitzung. Die Stiftungsverwaltung bereitet die Sitzung vor.