Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat der Eutiner Landesbibliothek ist ein beratendes Gremium ohne Organeigenschaft. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder haben insofern keine Beschlusskompetenzen, sie beraten und begleiten die Bibliothek jedoch fachlich.
Gemäß § 10 der Satzung der Stiftung Eutiner Landesbibliothek wird alle drei Jahre ein neuer Beirat bestellt. Der Stiftungsvorstand beruft vier Mitglieder in den Beirat. Gemäß § 10 Abs. 2 der Stiftungssatzung wird das fünfte Mitglied seitens der fachlich für Bibliotheken zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein entsandt.