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Neue Kulturförderrichtlinie und Online-Antrag

Ostholstein. Mit ihrer neuen Kulturförderrichtlinie möchte die Kulturstiftung Ostholstein zukünftig passgenauer die vielfältige Kulturlandschaft und zugleich nachhaltig ehrenamtliches Engagement im Kreisgebiet unterstützen. 

Das Förderverfahren bleibt weiterhin schlank und für Antragstellende einfach in der Handhabung. Ganz neu außerdem: Unter www.kulturstiftungen-oh.de können die Anträge jetzt auch online gestellt werden.

Für eine zielgerichtete Unterstützung wurden in den neuen Förderrichtlinien wichtige Kriterien für das Förderverfahren aufgenommen, die in der Förderpraxis für die Kulturakteure im Kreis mehr Klarheit besonders bei der Antragstellung schaffen. Gefördert werden Projekte aus allen künstlerischen Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Film und Medien wie auch kulturelle Bildung, Heimatpflege und Heimatkunde. Die geplanten Vorhaben sollten eine deutliche Verankerung im Kreis Ostholstein aufweisen, gefördert werden dabei insbesondere innovative und auch beispielhafte Projekte von regionaler Bedeutung.

Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der ehrenamtlichen Kulturakteure in Ostholstein, die eine wichtige Rolle in der Gestaltung von Angeboten zu den kulturellen und geschichtlichen Besonderheiten im Kreis einnehmen. Antragsberechtigt sind dabei neben Einzelpersonen auch Vereine und freie Gruppen.

Eine Antragsfrist gibt es nicht. Anträge auf Projektförderung können bei der Kulturstiftung jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn.

Die neuen Richtlinien und alle Informationen zur Kulturförderung stehen hier zur Verfügung. Fragen rund um die Kulturförderung beantwortet Petra Macht telefonisch unter 04521 788-7084.

20.03.2026 
Quelle: Kulturstiftungen Ostholstein